Ihre Rechtsanwältin für Sozialrecht und Versicherungsrecht in Northeim

Herzlich willkommen bei der Anwaltskanzlei von Rechtsanwältin Frauke Pete

Auf dieser Seite lade ich Sie zu einem virtuellen Rundgang durch meine Kanzlei ein. Um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen, habe ich mich auf das Sozialrecht und das Versicherungsrecht spezialisiert.

Was genau Sozialrecht und Versicherungsrecht bedeutet, erfahren Sie auf dieser Seite.

Wurden ihre Sozialleistungen gekürzt oder Ihnen die Erwerbsminderungsrente versagt? Haben Sie Probleme mit ihrer Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung? Weigert sich ihre Versicherung, ihren Schaden zu ersetzen oder verlangt nachträglich hohe Beiträge? Befürchten Sie, durch hohe Unterhaltszahlungen an ihre pflegebedürftigen Eltern finanziell überlastet zu werden? Immer dann stehen ich und mein Team an ihrer Seite und kämpfen für Ihr Recht!

Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über mich und meine Tätigkeit.
Das sind natürlich nur kleine Ausschnitte meiner Arbeit. Eine anwaltliche Beratung und der persönliche Kontakt sind unersetzlich. Vereinbaren Sie doch einen Termin.

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen!


Zu meiner Person

  • 2012 Zweites Staatsexamen in Göttingen
  • 2013 Fachanwaltslehrgang Sozialrecht
  • Seit 2013 selbstständige Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin
  • 2015 / 2016 Vortragende für die Kreisvolkhochschulen Northeim und Südniedersachsen
  • Seit 2016 Zulassung zur Fachanwältin für Sozialrecht
  • 2018/2019: Fachanwaltslehrgang zum Versicherungsrecht
  • Mitglied im Anwaltsverein Göttingen, dem deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht

Um Ihren Interessen gerecht zu werden, habe ich mehrere Fachanwaltslehrgänge absolviert und nehme regelmässig an Fortbilsungsveranstaltungen teil.


Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsrecht


Einer Krankheit oder einem Unfall folgen leider oft auch empfindliche finanzielle Einbußen.

Dazu kommen belastende Streitigkeiten mit der Kranken-, Pflege- Unfall- oder Rentenversicherung.

Mein Ziel ist es, für Sie die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden, die angestrebte Erwerbsminderung zu erreichen Kostenübernahme für die angestrebte Behandlungsmethode zu erreichen und die Zukunft Ihren Wünschen entsprechend zu gestalten.

Ich berate und vertrete Sie bei Fragen rund um:

  • Sozialversicherungen (gesetzliche Renten-, Pflege-, Kranken- und Unfallversicherung)
  • Private Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Off Label Use, Neue Behandlungsmethoden

Hartz IV und andere (Sozial) Leistungen


Sozialleistungen sind keine Almosen. Sie dürfen nur unter engen Voraussetzungen durch Sanktionen gekürzt werden. Unterkunftskosten werden häufig zu Unrecht gekürzt. Ziehen junge Erwachsene aus, werden sie oftmals ganz verweigert.

Leistungen für Schüler können gesondert beantragt und durchgesetzt werden (Schulbücher, Computer)

Leisten Eltern keinen Unterhalt, darf Ausbildungsförderung nicht im Hinblick auf das Einkommen der Eltern gekürzt werden.

Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, hat vielleicht Anspruch auf eine Opferentschädigung. Oft wird diese zu Unrecht abgelehnt.

Zu einem Regress kommt es, wenn der Sozialleistungsträge seine Gelder von Angehörigen oder anderen Dritten zurück verlangt. Hier werden die rechtlichen Grenzen oft nicht beachtet.

Eine Überprüfung von Bescheiden und Sanktionen lohnt sich.

Machen Sie Ihr Recht geltend!

Ich berate und vertrete Sie bei Fragen rund um:

  • Harzt IV
  • Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen nach dem BAföG
  • Regresse der Sozialleistungsträger
  • Opferentschädigung

Elternunterhalt und Vorsorgevollmachten


Können Eltern ihren durch Pflege gestiegenen Unterhalt nicht allein bewältigen, sind sie möglicherweise auf Unterhaltsleistungen ihrer Kinder angewiesen, den Elternunterhalt. Dieser ängstigt betroffene Eltern wie Kinder gleichermaßen.

Ein Regress liegt vor, wenn der Sozialhilfeträger für bedürftige Eltern in Vorleistung geht und sich das Geld von den Kindern zurückholt.

Wer sich nach einer Beratung auskennt, hat eine gute Verhandlungsposition gegenüber dem Sachbearbeiter des Sozialamtes. Oft kann dann eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung ohne Rechtsstreitigkeit gefunden werden.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein zivilrechtlicher Vertrag. Er bietet vielfältige Möglichkeiten, aber auch Gefahren für den Vollmachtgeber und
den Bevollmächtigten, der – anders als der ehrenamtliche Betreuer – nicht gegen Schäden versichert ist.

Erst die richtigen Regelungen in einer Vorsorgevollmacht schützen Vollmachtgeber und Bevollmächtige gegen Risiken, z.B. auch vor Regressen der Sozialhilfeträger. Es lohnt sich, sich Gedanken zu machen.

Ich berate Sie bei Fragen rund um:

  • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Vergütungs- und Haftungsbeschränkungsvereinbarungen.
  • Unterhaltsrecht für Angehörige von Sozialhilfebedürftigen (Elternunterhalt), Sozialhilferegress
  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten, Ausstattung

Versicherungsrecht


Versicherungen werden durch eine große Lobby vertreten. Ihnen stehen spezialisierte Anwälte zur Seite.

Verweigert der Versicherer die Regulierung eines Schadens, steht der Versicherungsnehmer dem hilflos gegenüber. Verlangt der (Kranken)Versicherer nachträglich höhere Beiträge oder kündigt den Vertrag auf, stellt dass den Versicherungsnehmer vor erhebliche Probleme.

Auch Sie haben das Recht, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um der Übermacht der Konzerne entgegenzutreten.

Ich berate Sie bei Fragen rund um:

  • Private Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen
  • Kraftfahrtversicherungen
  • Hausratversicherungen
  • Wohngebäudeversicherungen
  • Reiserücktritt- und Reisegepäckversicherung
  • Und alle anderen Versicherungsstreitigkeiten

Berufsbetreuungen


Berufsbetreuer springen ein, wo Betroffene Hilfe benötigen und es keine Verwandten gibt, die die Aufgaben übernehmen können.

Eine Besonderheit der Betreuung ist, dass der Betreute weiterhin wirksam für sich handeln kann. Ist die Betreuung nicht mehr erforderlich, wird sie wieder aufgehoben. Manchmal geht es nur um eine vorübergehende Stabilisierung.

Als Berufsbetreuerin helfe ich Ihnen, ihre Lebenssituation zu verbessern und entlaste Sie. Ich beantrage für Sie u.a. Leistungen, kommuniziere mit Behörden und helfe bei Überschuldung.


Rechtsanwältin Frauke Pete


Am Münster 9-11, 37154 Northeim
Telefon:  05551 542 72 33
E-Mail:   info@ra-pete.de
          


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Unsere Zweigstelle:

An der Blankschmiede 6, 37412 Herzberg
Telefon:  05551 542 72 33
E-Mail:   info@ra-pete.de


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Kontakt


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